Patienten müssen erste Kopie der Patientenakte nicht bezahlen

| , vom 26.10.2023 – Kommentar KBV

haben gegenüber Ärzten Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte. Das hat der Europäische Gerichtshof am vergangenen Donnerstag entschieden und damit der nationalen gesetzlichen Regelung in Deutschland widersprochen.

Das Gericht verweist in seinem Urteil auf die europäische -Grundverordnung (DSGVO), die das Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie impliziere. Ärzte dürfen demzufolge nur dann eine Gebühr verlangen, wenn der Patient schon einmal eine Kopie kostenlos erhalten hat. Dies gilt auch für .

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