Patienten müssen erste Kopie der Patientenakte nicht bezahlen
c‑307/22 | europäischer gerichtshof, urteil vom 26.10.2023 – Kommentar KBV
patienten haben gegenüber Ärzten Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte. Das hat der Europäische Gerichtshof am vergangenen Donnerstag entschieden und damit der nationalen gesetzlichen Regelung in Deutschland widersprochen.
Das Gericht verweist in seinem Urteil auf die europäische datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie impliziere. Ärzte dürfen demzufolge nur dann eine Gebühr verlangen, wenn der Patient schon einmal eine Kopie kostenlos erhalten hat. Dies gilt auch für psychotherapeuten.