Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Krankenhausträgerbezeichnung

L 11 KR 476/20 | , Urteil vom 16.02.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Im Zuge der rückwirkenden Verkürzung der Verjährungsfristen haben manche noch vor Ende 2018 eine Vielzahl von Rückforderungklagen gegen anhängig gemacht und dabei z.T. die Kankenhausholding verklagt, nicht den Krankenhausträger. Das LSG NRW hat nun die Vorinstanz bestätigt, wonach die von der Krankenkasse begehrte Berichtigung des falschen Beklagten unzulässig ist, da sie zu einem Beteiligtenwechsel geführt hätte […]

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