Keine Kostenerstattung der Krankenkasse bei Nicht-konformer GOÄ-Abrechnung (hier: Pauschale für Protonentherapie)

L 20 KR 373/18 | Bayerisches , Urteil vom 07.11. – Kommentar Dr. Florian Wölk

EIn Patient versuchte die Kosten einer radioonkologischen nach § 13 SGB V von seiner erstattet zu bekommen. Dem Kostenerstattungsanspruch lag eine der Behandlung durch eine juristischen Person mit einer von 21.000,00 € zugrunde. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten ab. Die entsprechende Klage hatte im erstinstanzlichen Verfahren Erfolg. Auf die Berufung der Krankenkasse hat das  Bayerische LSG dann aber die Klage insbesondere unter Hinweis auf die nicht GOÄ-konforme Abrechnung der Leistung zurückgewiesen. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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