Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung

3 C 8.22 | , vom 07.11.2023

Die im (BtMG) vorgesehene Versagung einer Erlaubnis für den Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung ist angesichts der Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in heute entschieden.

Das könnte Dich auch interessieren …