Keine Aufnahmepflicht eines Krankenhauses bei Ablehnung eines Corona-Tests

| , Beschluss vom 4. November 2020

Wenn ein Patient die Mitwirkung an einem Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion verweigert, darf ein seine ablehnen, solange keine akute Lebensgefahr besteht. Dies hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 4. November 2020 entschieden. […]

Quelle: Solidaris

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