Kein Verlegungsabschlag bei nachfolgender stationärer Betreuung eines gesunden Säuglings

| , vom 29.06.2023 – Kommentar KMH Medizinrecht

Wird ein Säugling nach der Entlassung aus der Universitätsklinik nicht zur eigenen stationären Behandlung in die aufgenommen, fehlt es an einer stationären Aufnahme im Sinne einer organisatorischen Eingliederung als Patient in das spezifische Versorgungssystem des aufnehmenden Krankenhauses und damit an einer […]

 

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