Grenzen des Outsourcings im Krankenhaus

B1 KR 15/21 | , vom 26.04.2022 – Kommentar

Auswirkung der Grenzziehung auf Kooperationsverträge
Mit Entscheidung vom 26. April 2022 (Az. B1 KR 15/21) hat das BSG sich mit dem Thema Outsourcing von Krankenhausleistungen beschäftigt. Im konkreten Fall wurde zwischen Krankenhaus und Krankenkasse über die strahlentherapeutischer Leistungen gestritten. Das Krankenhaus war zwar im mit einer Abteilung für aufgenommen, verfügte aber nicht über eine eigene strahlentherapeutische Abteilung. Daher wurden diese Leistungen durch eine für das Krankenhaus erbracht und vom Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse als eigene stationäre Leistungen abgerechnet. Nach Auffassung des BSG ist dem Krankenhaus die Abrechnung dieser Leistungen nicht möglich. […]

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