Umfang und Auswirkungen von Outsourcing in Krankenhäusern

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/26870

Sog. im Sinne einer Auslagerung von Aufgaben an externe Dienstleister, die zuvor innerhalb des Unternehmens realisiert wurden, ist eine betriebswirtschaftliche Strategie, die seit Jahrzehnten in verschiedenen Branchen weltweit zu beobachten ist. Sie ist somit keine Besonderheit der deutschen und wurde dort auch bereits vor der Einführung des -Fallpauschalensystems angewendet. Ausgangspunkt für Outsourcing ist die von jedem rational geführten Unternehmen zu beantwortende Frage, ob es vorteilhafter ist, bestimmte Güter und Dienstleistungen selbst herzustellen oder von anderen Unternehmen einzukaufen. Outsourcing dient insbesondere dazu, den Fokus der Unternehmenstätigkeit auf seine Kernkompetenzen zu legen und effiziente Organisationsstrukturen zu schaffen. Damit zielt Outsourcing vielfach auf eine Reduktion von Fixkosten, eine Steigerung der Flexibilität und der der Leistungserbringung und einen geringeren Verwaltungsaufwand ab. Nach den Ergebnissen des Barometers 2013 des Deutschen Krankenhausinstituts erfolgt Outsourcing in deutschen Krankenhäusern in erster Linie in den Bereichen Wäscherei, Reinigungsdienst und Küche. Im medizinisch-technischen Bereich seien insbesondere die Apotheke und das Labor ausgelagert worden. Das DRG-Fallpauschalensystem setzt einen Anreiz zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und ist insoweit Ausfluss des gesetzlichen Wirtschaftlichkeitsgebots des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Dies ist insofern sachgerecht und erforderlich, als dass die vorhandenen finanziellen Ressourcen, die sich in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmerinnen und sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und aus Steuermitteln speisen, auch in der Krankenhausversorgung begrenzt sind. […]

Quelle: Bundestag

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