Rahmenvereinbarung Direktabrechnung in der Beihilfe

informiert über das abgeschlossene Unterschriftenverfahren

Die DKG informiert, dass das Unterschriftenverfahren zur Rahmenvereinbarung über eine Direktabrechnung von Krankenhausleistungen in der Beihilfe – RahmenV zwischen dem und der DKG abgeschlossen wurde. Da im Vorfeld der Umsetzung auf normativer Ebene noch weitere Regelungen für die Beihilfeträger geschaffen mussten, wurde das Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung an das Inkrafttreten der 8. zur Änderung der Beihilfeverordnung gekoppelt. Diese ist am 31.07. in Kraft getreten (vgl. BGBl I Nr. 28 vom 30.07.2018), sodass Krankenhausträger nunmehr die Möglichkeit haben, Behandlungsleistungen bei beihilfeberechtigten Patienten auch direkt mit den jeweiligen Festsetzungsstellen der Beihilfeträger abzurechnen. […]

Downloads:

  • Anlage_Rahmenvereinbarung Direktabrechnung in der Beihilfe – Abschluss Unterschriftenverfahren​ (PDF, 487KB)​
  • Antragsformular-Direktabrechnung-​ (PDF, 73KB)​

Quelle: dkgev.de

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