Rahmenvereinbarung Direktabrechnung in der Beihilfe
dkg informiert über das abgeschlossene Unterschriftenverfahren
Die DKG informiert, dass das Unterschriftenverfahren zur Rahmenvereinbarung über eine Direktabrechnung von Krankenhausleistungen in der Beihilfe – RahmenV zwischen dem bmi und der DKG abgeschlossen wurde. Da im Vorfeld der Umsetzung auf normativer Ebene noch weitere Regelungen für die Beihilfeträger geschaffen mussten, wurde das Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung an das Inkrafttreten der 8. verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung gekoppelt. Diese ist am 31.07.2018 in Kraft getreten (vgl. BGBl I Nr. 28 vom 30.07.2018), sodass Krankenhausträger nunmehr die Möglichkeit haben, Behandlungsleistungen bei beihilfeberechtigten Patienten auch direkt mit den jeweiligen Festsetzungsstellen der Beihilfeträger abzurechnen. […]
Downloads:
- Anlage_Rahmenvereinbarung Direktabrechnung in der Beihilfe – Abschluss Unterschriftenverfahren (PDF, 487KB)
- Antragsformular-Direktabrechnung-formular (PDF, 73KB)
Quelle: dkgev.de