Einschränkende Geltung des Qualitätsgebots im Rahmen des Einsatzes neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

L 5 KR 743/18 | Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG NRW hat mit Urteil vom 16.06.2020, L 5 KR 743/18, anlässlich eines Verfahrens zur einer endoskopischen mittels Implantation von Coils im Jahr entschieden, dass im Rahmen des Einsatzes neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (erst) seit 18.12.2019 von einer einschränkenden Geltung des Qualitätsgebots auszugehen ist, da § 137 c Abs. 3 Satz 1 SGB V erstmals mit der Änderung durch das Implantatregister-Einrichtungsgesetz vom 12.12.2019 als Anspruchsnorm ausgestaltet und flankierend dazu die leistungsrechtliche Bestimmung in § 39 Abs. 1 S. 1 angepasst wurde. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

 

 

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