Die medizinische Begründung der Krankenhausbehandlung

Tagtäglich erhalten von Krankenkassen, meist unter Nutzung der Möglichkeiten, die das Verfahren der im Wege elektronischer gemäß bietet, die Aufforderung, eine erfolgte Krankenhausbehandlung medizinisch zu begründen. Nicht selten verlangen die Krankenkassen parallel dazu, jedenfalls in den Bundesländern, in denen Verträge gemäß § 112 Abs. 2 SGB V geschlossen wurden und sich eine entsprechende Regelung findet, darüber hinaus noch einen sogenannten Kurzbericht. […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte

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