Der „gewünschte Stellvertreter“ in der Wahlleistungsvereinbarung: Patient darf sich von seinem Wunscharzt behandeln lassen

| Regensburg, vom 22.02.2022 – Kommentar

Im Rahmen der Wahlleistungsvereinbarungen gilt der strikte Grundsatz der persönlichen durch den benannten . Übertragungen auf einen Stellvertreter sind grundsätzlich möglich. Eine Konstellation stellt dabei der sog. „gewünschte Wahlarztes“ dar. Dass solche Vereinbarungen über „gewünschte Stellvertreter“ nicht per se unwirksam sind, hat zuletzt das Landgericht Regensburg festgestellt. […]

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