Oberarzt hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beteiligung an Privatliquidationserlösen des Chefarztes
10 AZR 419/19 | Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann
Die Beteiligung des Oberarztes an den Privatliquidationserlösen des Chefarztes ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, ebenso wie die Höhe der Beteiligung und die Frage, wer diese zu zahlen hat an den Oberarzt sowie wie hoch die Beteiligung ausfällt. Eine aktuelle Entscheidung zeigt, dass der Oberarzt – obgleich er vertraglich verpflichtet ist, den Chafarzt bei der Behandlung dieser Patienten zu unterstützen – in der Regel keinen direkten Anspruch auf Beteiligung an diesen Erlösen gegen den Chefarzt hat […]