BGH entscheidet in einem von VOELKER begleiteten Zytostatika-Verfahren erstmals zu Gunsten der Krankenhäuser

13 U 632/19 | Karlsruhe, Entscheidung vom 28.012020 – Kommentar VOELKER & Partner Rechtsanwälte

VOELKER begleitet seit Beginn der im Krankenhausbereich bekannten auf die Rückgewährung von vermeintlich zu viel bezahlten Umsatzsteuern auf individuell hergestellte Arzneimittelzubereitungen zahlreiche Krankenhausträger gegen die Rückforderungen von privaten wie gesetzlichen Krankenversicherungen. Bereits seit Ende 2014 gehen hier mehrere Klagewellen durch das Land. Anfang des vergangenen Jahres hatten sowohl Bundesgerichtshof als auch erste Leitentscheidungen zu diesen Rückforderungsansprüchen sowohl für die PKV als auch für die GKV getroffen. […]

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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