Besteht ein Vergütungsanspruch für innerklinische Krankentransporte zwischen den Standorten desselben Krankenhauses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V?

B 3 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 22.02.2024 – Terminvorschau 1/24

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung ab, weil innerklinische Krankentransporte keine Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus im Sinne des § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V seien; ein Vergütungsanspruch der Klägerin (hier: DRK) gegen die Krankenkasse bestehe hierfür nicht, vielmehr seien die Transporte zwischen den Standorten der Beigeladenen als allgemeine Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen abgegolten […]

Mit ihrer vom Landessozialgericht zugelassenen Revision rügt die Krankenkasse die Verletzung des § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V. Innerklinische Krankentransporte seien von dieser Regelung nicht erfasst und für eine Kostentragungspflicht der Krankenkassen bei solchen Transporten bedürfe es einer ausdrücklichen Regelung, an der es fehle.