Besteht ein Vergütungsanspruch für innerklinische Krankentransporte zwischen den Standorten desselben Krankenhauses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V?

B 3 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 22.02.2024 – Terminvorschau 1/24

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung ab, weil innerklinische Krankentransporte keine Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus im Sinne des § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V seien; ein Vergütungsanspruch der Klägerin (hier: ) gegen die Krankenkasse bestehe hierfür nicht, vielmehr seien die Transporte zwischen den Standorten der Beigeladenen als allgemeine Krankenhausleistungen durch abgegolten […]

Mit ihrer vom zugelassenen Revision rügt die Krankenkasse die Verletzung des § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V. Innerklinische Krankentransporte seien von dieser Regelung nicht erfasst und für eine Kostentragungspflicht der bei solchen Transporten bedürfe es einer ausdrücklichen Regelung, an der es fehle.

Das könnte Dich auch interessieren …