Veröffentlichung der Berichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 13 Absatz 3 der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung für die Jahre 2017 und 2018

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. April beschlossen, die Berichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 13 Absatz 3 (§ 9 Absatz 3a.F.) der Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 135b Absatz 2 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie ) für die Jahre 2017 und gemäß Anlagen 1 und 3 mit deren jeweiligen Kommentierungengemäß Anlagen 2 und 4auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses zu veröffentlichen […]

: G-BA (PDF, 4.40MB)

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