Erprobungs-Richtlinie: Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation

Der Beschluss vom 17. September wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Erprobung soll der Beantwortung der Frage dienen, ob die mittels Thermoablation zusätzlich zur konservativen Standardtherapie gegenüber einer ausschließlich konservativen Standardtherapie einen patientenrelevanten Nutzen aufweist. Es handelt sich um eine Überlegenheitsfragestellung. […]

Quelle: G-BA (PDF, 74KB)

 

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