Stellungnahme zur Richtlinie des G-BA zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik vom 19.09.2019

Der G-BA hat am 19.09.2019 die und Psychosomatik-Richtlinie beschlossen, die außerordentliche Auswirkungen auf die weitere Existenz der psychiatrischen und psychosomatischen Fachkliniken und Abteilungen und der Leistung ihrer wichtigen Arbeit hat.

Patientenzentrierte psychiatrische Krankenhausbehandlung – Quo vadis?

Per G-BA-Beschluss vom 19.09.2019 wurden Vorgaben über die zukünftige personelle Mindestausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern festgelegt, die einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Behandlung und nicht zuletzt auch auf die wirtschaftliche Existenz der Einrichtungen haben werden. Der Einfluss auf die Behandlung wird als Qualitätsmaßnahme deklariert, ist in Wirklichkeit jedoch eine Beschränkung der vorhandenen Ressourcen und ein Fehlanreiz zu Lasten moderner, differenzierter und dezentraler Behandlungsformen. Diese Entscheidung wurde unter weitestgehendem Ausschluss der Fachöffentlichkeit getroffen – auch der VKD wurde neben vielen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Fachlichkeit, trotz heftigem ühen, in das Verfahren nicht einbezogen. […]

Pressemitteilung: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands

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