Übergangspflege im Krankenhaus: Der neue § 39e SGB V – eine Regelung ohne Inhalt?

Krankenhäuser sind des Öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass eine Behandlung nicht mehr medizinisch notwendig ist und der Patient eigentlich in die Reha oder in ein Pflegeheim entlassen werden soll. Die Plätze in Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheimen sind aber knapp, so dass die vermehrt – bis ein Platz frei ist – im Krankenhaus verbleiben. Diese werden aber nicht von der übernommen, vielmehr wird hier seitens der bzw. dem MD eine Fehlbelegung gerügt. […]

Quelle: Voelker Gruppe

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