Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023

Der Beschluss vom 2. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (-GM), herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und (), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden -Kodes an die aktualisierte Version der ICD-10-GM erforderlich. Die legt in ihrer Anlage 1 ICD-Kodes fest, die mit diesem Beschluss an die ICD-10-GM Version 2023 (Stand: 16. September 2022) angepasst worden sind.

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