Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 5 (QS TX) und für ein Verfahren 6 (QS KCHK)

Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Der vorliegende Beschluss umfasst die themenspezifischen Bestimmungen für zwei neue QS-Verfahren:

  • Transplantationsmedizin
  • Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen

Gegenstand des Verfahrens sind die unter a) – e) und g) aufgeführten Transplantationen sowie Behandlungen mit Einsatz von Herzunterstützungssystemen oder Kunstherzen gemäß f).Diese Leistungen waren bis zum 31. Dezember 2019 Gegenstand der Qualitätssicherung in den Leistungsbereichen „Lebertransplantation“, „Leberlebendspende“, „Nierenlebendspende“, „Lungen-und Herz-Lungen-Transplantation“, und „Herztransplantation und Herzunterstützungssysteme“ gemäß der QSKH-RL. […]

Quelle: G-BA (PDF, 1.37MB)

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