Änderungen der Mindestmengenregelung Lebertransplantationen

Anrechnungsmöglichkeit von Entnahmen entfällt schrittweise – für Prognosedarlegung verändert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Mindestmengenregelung für die Durchführung von (einschließlich Teilleber-Lebendspenden) bei Aufrechterhaltung der bestehenden Mindestmengenhöhe von 20 neu gefasst. Aktualisiert wurde dabei der Katalog der und Leistungen, die für die Mindestmenge berücksichtigt werden können. Die wichtigste Änderung: Postmortale Entnahmen von Spenderlebern können künftig nicht mehr auf die Mindestmenge angerechnet werden. Diese Veränderung wird in zwei Schritten umgesetzt und durch Übergangsregelungen begleitet. Alle übrigen auf die Mindestmenge Lebertransplantationen und Teilleber-Lebendspende bislang schon anrechenbaren Leistungen und Prozeduren bleiben unverändert bestehen. […]

: G-BA (PDF, 79KB)

Das könnte Dich auch interessieren …