Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2023 zu Verfahren 1 (QS PCI), Verfahren 2 (QS WI – postoperative Wundinfektionen) und Verfahren 4 (QS NET)
Beschluss vom 16. Juni 2022.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 auf Grundlage von Teil 1 § 14a Absatz 3 und 4 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die prospektiven rechenregeln für das erfassungsjahr 2023 zu Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und koronarangiographie (QS PCI) (Anlage 1), Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative wundinfektionen (QS WI) – postoperative Wundinfektionen (Anlage 2) und Verfahren 4: Nierenersatztherapie bei chronischem nierenversagen einschließlich pankreastransplantationen (QS NET) (Anlage 3) beschlossen.
Die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2023 sind von dem Institut nach § 137a SGB V auf dessen Internetseite unter www.iqtig.org zu veröffentlichen.