Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2022 in Kraft

Mit diesem Beschluss werden vorwiegend Anpassungen der der jeweiligen Anlagen der -RL vorgenommen, die aufgrund von Aktualisierungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes () erforderlich wurden.

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