Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022 (Datensatzbeschreibung) und Umstrukturierung
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Juni 2023 in Kraft
Mit g-ba-Beschluss vom 15. Dezember 2022 über die Anpassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der krankenhäuser (Qb-R) „Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs“ wurde eine Anlage „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2022“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage für das Berichtsjahr 2022 vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zum vorstehenden Beschluss erläutert. Mit vorliegendem Beschluss erfolgt nun die Einfügung eines Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022 (datensatzbeschreibung), der die beschlossene Anlage für das Berichtsjahr 2022 entsprechend umsetzt und konkretisiert. […]