Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. April 2023 in Kraft.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Regelungen zum der () angepasst sowie die Anlage und der Anhang 2 zur Anlage der Qb-R für das eingefügt. Die nachfolgenden Tragenden Gründe erläutern insbesondere solche Änderungen, die gegenüber den bisherigen Regelungen, der Anlage und des Anhangs 2 zur Anlage der Qb-R für das bestehen. […]

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