Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2021

Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Juli 2022 in Kraft.

Mit G -BA-Beschluss vom 16. Dezember 2021 über die Änderung der Regelungen zum der () „Änderung der §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr “ wurde eine Anlage „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage für das Berichtsjahr 2021 vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zum vorstehenden Beschluss erläutert. Mit vorliegendem Beschluss erfolgt nun die Einfügung eines Anhangs 1 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021 (), der die beschlossene Anlage für das Berichtsjahr 2021 entsprechend umsetzt und konkretisiert.

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