Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderungen in den §§ 4 und 8

Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft

Der vorliegenden Richtlinienänderung der liegen folgende Eckpunkte zugrunde:

  • Änderung der Übergangsregelung zur Fachweiterbildungsquote (§ 4 Absatz 3)
  • Umsetzung der Änderung bei der Zuständigkeit im Rahmen der jährlichen -GM- und -Anpassungen in der Richtlinie

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