Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2024

Beschluss vom 15. Juni 2023

Der beauftragt das Institut nach § 137a SGB V mit der Erstellung und Veröffentlichung der für die gemäß den Empfehlungen zur Spezifikation.

Das vorliegende Dokument beschreibt und erläutert die für das Erhebungsjahr empfohlenen Änderungen der Spezifikation für die Mm-R. Hierbei werden modulübergreifende und modulspezifische Änderungsempfehlungen gegeben, die aus Neu- oder Weiterentwicklungen resultieren oder im Rahmen der Verfahrenspflege erforderlich sind.

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