Qualitätsstandards bei Operationen des Oberschenkelhalsbruchs: Ausnahmeregelung für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert

Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden weiterhin noch nicht vollständig erfüllen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  •  über eine Fachabteilung für Chirurgie und verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende auslaufen. […]

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