DGKH: Ausweitung der Meldepflicht für invasive Methicillin resistente Staphylococcus aureus (MRSA)-Infektionen auf alle invasiven Staphylococcus aureus Infektionen – unabhängig von der Resistenz des Erregers
Der Vorstand der dgkh fordert, die Meldepflicht für den Nachweis von Methicillin resistenten staphylococcus aureus (MRSA) in Blutkulturen und Liquor auf den Nachweis von allen Staphylococcus aureus – unabhängig von der Resistenz des Erregers – auszuweiten. Diese Forderung wird durch aktuelle Arbeiten mitbegründet, die zeigen, dass der fallende Trend von invasiven MRSA infektionen nicht begleitet wird durch einen vergleichbaren Rückgang der invasiven Blutstrominfektionen durch Methicillin sensible Staphylococcus aureus ( MSSA ). Die Beschränkung der Meldepflicht auf MRSA bedeutet, dass ein großes Präventionspotential nicht ausgeschöpft wird. Die Meldedaten müssen das krankenhaus bzw. die jeweilige medizinische Einrichtung erfassen, in denen die Diagnose der invasiven S. aureus Infektion gestellt wurde und der Patient behandelt wird. […]
Quelle: Krankenhaushygiene