Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG)

der Deutschen

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor (COVID-19-SchG) legen die Regierungsfraktionen die rechtliche Grundlage für mögliche kommende Maßnahmen zur Bekämpfung einer erwarteten SARS-CoV-2-Infektionswelle im Herbst 2022 vor. Aus diesem Grund enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Ermächtigungsgrundlagen für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und weitere betroffene Ministerien, Verordnungen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie ohne Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.

Für eine detaillierte Bewertung der Auslastung vorhandener Behandlungsstrukturen in den Krankenhäusern sieht der Gesetzentwurf neben der Verstetigung des -Intensiv-registers auch die Einführung einer Meldepflicht für belegte und aufgestellte Behandlungsbetten auf den Normalstationen vor. Die der Belegung soll täglich über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) erfolgen und die im Jahresdurchschnitt des Vorjahres aufgestellten Betten sollen Krankenhäuser jährlich melden. Die Krankenhäuser begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, zur Bewertung der Auslastung vorhandener Behandlungsstrukturen in den Krankenhäusern eine ausreichende Transparenz herzustellen. Allerdings sorgen die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für einen nicht notwendigen Mehraufwand bei den Krankenhäusern. […]

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