DGKH: Anforderungen der Hygiene an die Anästhesie im OP

Bei der Begehung von -Abteilungen fallen oft Verstöße gegen Grundregeln der auf, z. B. bezüglich Kleiderordnung oder Händedesinfektion.
Dies betrifft ganz besonders häufig die , in der nicht selten Mitarbeiter im OP mit Schmuck anzutreffen sind.

Darüber hinaus ist die Kleidung des Anästhesiepersonals im oft unbefriedigend: Es werden kleine Kopfhauben getragen, die Haare sind frei, die Ohren ohnehin. Der Mund-Nasenschutz wird oft locker getragen, baumelt unter Mund und Nase vor dem Kehlkopf oder wird immer wieder herauf- und heruntergezogen, auch im OP. Dieses Vorgehen ist strikt untersagt, da alle in Mund und Nase befindlichen nosokomialen Infektionserreger ungehindert ausgeschieden und verteilt werden. […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. 

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