Geänderte Richtlinie und neuer Heilmittel-Katalog vereinfachen Verordnung und vermindern Bürokratie

Ziel dieser umfassenden Reform ist, das Verordnungsverfahren deutlich zu vereinfachen, um die betroffenen Leistungserbringer zu entlasten. Weiterhin wurden die maßgeblichen Änderungen im Bereich der , die das im Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz () vorsieht, mit dem Beschluss umgesetzt. […] Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Abschaffung der Unterscheidung zwischen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge, sowie Regelungen zur sogenannten „Blankoverordnung“. Darüber hinaus erfolgt eine deutliche Vereinfachung der Struktur und Darstellungsform des Heilmittelkatalogs. […]

: G-BA

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