G-BA schränkt die ambulante Notfallversorgung am Krankenhaus zum Nachteil der Patienten ein

Die Deutsche () kritisiert die heutige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses () über die Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung. Dazu erklärt der DKG-Vorsitzende Dr. :

„Mit dem heute getroffenen Beschluss zum Einschätzungsverfahren missachtet der G-BA den Auftrag des Gesetzgebers und trifft Regelungen, die die Versorgung von ambulanten Notfällen zum Nachteil der stark einschränken.

Die jetzt getroffene Entscheidung hat zur Folge, dass ein wesentlicher Teil von hilfesuchenden Patientinnen und Patienten an Tresen der Notaufnahmen in den Krankenhäusern abgewiesen werden muss, ohne dass der konkrete Hilfebedarf der Patienten durch eine ärztliche Untersuchung eingeschätzt wird. […]

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