Entlassmanagement zu Ende gedacht

„Wer ein Krankenhaus verlässt, möchte nicht nur eine Telefonnummer in der Hand haben!“

„Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht“ – so kommentiert Dr. Christopher Hermann, der Baden-Württemberg, die geltenden Regelungen zum sogenannten Entlassmanagement, die seit Oktober 2017 verbindlich gelten. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit Krankenhäuser und auch Reha-, dazu verpflichtet, nach der Entlassung bei Bedarf für eine lückenlose Weiterbehandlung und Weiterversorgung ihrer zu sorgen. Die sollen dabei unterstützen. „Mehr als allenfalls eine Telefonhotline ist dabei bei den meisten Kassen aber nicht herausgekommen. Wer ein Krankenhaus verlässt, möchte als Unterstützung aber nicht nur eine Telefonnummer in der Hand halten“, resümiert Hermann, „deshalb gehen wir anders vor. Zurecht erwarten die Menschen tatkräftige Unterstützung von uns.“ Die hat deshalb ein neues Entlassmanagement für ihre Versicherten eingerichtet, das den Betroffenen umfassend helfend zur Seite steht […]

: AOK Baden-Württemberg

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