Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen erfordern nachweisbares Verschulden von Verantwortlichen

C-807/21 | , vom 05.12.2023 – Kommentar

Der hat in seinem Urteil nun klargestellt, dass die eine verschuldensabhängige Sanktionierung von Unternehmen erfordert, sog. Funktionsträgerprinzip. Das bedeutet, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn nachgewiesen wird, dass das Unternehmen den Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat. Es ist jedoch nicht erforderlich, das Verschulden einer bestimmten natürlichen Person innerhalb des Unternehmens nachzuweisen. […]

 

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