Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen erfordern nachweisbares Verschulden von Verantwortlichen
C-807/21 | europäischer gerichtshof, urteil vom 05.12.2023 – Kommentar solidaris
Der eugh hat in seinem Urteil nun klargestellt, dass die ds-gvo eine verschuldensabhängige Sanktionierung von Unternehmen erfordert, sog. Funktionsträgerprinzip. Das bedeutet, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn nachgewiesen wird, dass das Unternehmen den Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat. Es ist jedoch nicht erforderlich, das Verschulden einer bestimmten natürlichen Person innerhalb des Unternehmens nachzuweisen. […]