ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I und II – Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes

Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Der Beschluss wurde mit Schreiben vom 17. März 2022 durch das BMG teilbeanstandet, soweit in diesem die Anforderungen des Nachweises einer praktischen von mindestens 1.260 Stunden in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung und von Kompetenzen anhand des Anhangs für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit Vertiefungseinsatz „pädiatrische Versorgung“ vorausgesetzt werden. Ausgehend von dieser Teilbeanstandung dient dieser Beschluss der Umsetzung der Änderungen in den Rahmenbedingungen der mit dem (PflBG) […]

Das könnte Dich auch interessieren …