Assistierter Suizid ist kein Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser

Das hat mit seinem die bisher geltenden Regelungen zum Verbot der Suizidbeihilfe im Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Daher besteht die Notwendigkeit, neue gesetzliche Regelungen für Menschen zu schaffen, die für die Durchführung des Suizids die Hilfe anderer in Anspruch nehmen wollen. Aktuell wird in dieser Diskussion zur Regelung des assistierten Suizids die Frage nach der Rolle von kirchlichen Einrichtungen gestellt. In dieser Debatte sind sich die beiden konfessionellen Krankenhausverbände einig, dass der assistierte kein reguläres Leistungsangebot von kirchlichen Krankenhäusern sein kann. […]

Quelle: DEKV – Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …