Bundesverfassungsgericht: Im Tarifkollisionsfall sind Fachgerichte anzurufen

1 BvR 2832/19 | Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 02.07.2020 – Statement Marburger Bund

Das Bundesverfassungsgericht hat nochmals klargestellt, dass sich Tarifverträge von Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern im Betrieb nicht ohne weiteres verdrängen lassen. Die Fachgerichte müssten zunächst klären, ob eine Mehrheitsgewerkschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die erst zu einer Verdrängung von Tarifverträgen führen können.

Bevor es also überhaupt zu einer Verdrängung kommen kann, müssen Fachgerichte unter ausdrücklicher Berücksichtigung der grundrechtlichen Wertungen des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) darüber befinden, ob auch die Interessen der Minderheiten berücksichtigt worden sind. […]

: Marburger Bund


Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Tarifvertragsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen – zunächst müssen Fachgerichte angerufen werden

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Neuregelung zur Tarifkollision nach dem des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) wenden. Den Beschwerdeführen-den, zwei Gewerkschaften und einem Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, geht der Schutz gegenüber größeren Gewerkschaften durch die neue Regelung nicht weit genug. Sie müssen die aufgeworfenen Fragen jedoch zunächst von den Fachgerichten klären lassen. Die Verfassungsbeschwerde ist insofern subsidiär. […]

Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht

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