Sozialversicherungspflicht: Wie sich Kliniken vor Scheinselbstständigkeit schützen

Krankenhäuser oder Pflegedienste brauchen dringend Fachkräfte. Daher gehen sie oftmals Verträge mit Selbstständigen ein, die einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Von der Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften etwa sollten sie die Finger lassen. 

In Krisenzeiten werden Menschen kreativ, auch bei der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. In zwei Verfahren hatte das Bundessozialgericht () entschieden, dass eine Pflegefachkraft auch dann in einem Krankenhaus abhängig beschäftigt ist, wenn sie ihre Pflegedienstleistung auf Honorarbasis über eine Kapitalgesellschaft abwickelt. Dass der Auftraggeber die Pflegefachkraft nicht offiziell anstellt, sondern als Subunternehmer auf selbstständiger Basis engagiert, lässt direkt vermuten […]

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