Markiert: Beschäftigungsverhältnis

Abhängige Beschäftigung von Anästhesisten als „Honorarärzte“, die für ein medizinisches Versorgungszentrum aufgrund eines „Konsiliararztvertrages“ in (anderen) Krankenhäusern anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambulanter und stationärer Operationen für das MVZ anbieten ist zu bejahen

L 4 KR 581/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.2022