Von der Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sollten Kliniken die Finger lassen.
Thema: Beschäftigungsverhältnis Pflegepersonal Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungspflicht
Von der Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sollten Kliniken die Finger lassen.
B 12 BA 01/23 R, B 12 R 15/21 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.07.2023 – Kommentar evangelisch.de
L 4 KR 581/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.2022
Die Zahl des ärztlichen und nichtärztlichen Personals in Krankenhäusern hat sich in Sachsen-Anhalts zwischen 2010 und 2020 von 28 672 Beschäftigten auf 31 701 erhöht,...
3 Ga 301/21 | Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 11.03.2021
Entsprach der Anteil 2009 noch 11,3 % (468 Ärztinnen und Ärzte), so lag dieser 2019 bei 25,4 % (1 387 Ärztinnen und Ärzte).
L 7 R 5059/17 | Landessozialgericht München, Urteil vom 22.03.2018
Der Status der rund 720 Beschäftigen in Mindelheim und Ottobeuren soll sich nicht verschlechtern teilt das Landratsamt mit. Rechtlich besteht aber nur für ein Jahr...
Im Jahr 2017 waren in Nordrhein-Westfalen mit 1,17 Millionen 1,3 Prozent mehr Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt als ein Jahr zuvor.
Die Ergebnisse basieren auf der Gesundheitspersonalrechnung der Arbeitsgruppe »Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder