Psychiatrie: Längere Umsetzungsfristen für Personalvorgaben

Der G-BA hat Richtlinie zur Personalausstattung in und () geändert

Psychiatrische Kliniken erhalten erneut mehr Zeit, um die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur personellen Besetzung der Stationen zu erfüllen. Statt wie ursprünglich geplant ab dem 1. Januar müssen die frühestens ab dem Jahr 2026 mit finanziellen Abschlägen rechnen, wenn sie die Anforderungen der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) nicht erfüllen.

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