PpUGV – Ermittlung der pflegesensitiven Bereiche

Deutsche e.V.

Gemäß § 3 ist das InEK mit der krankenhausindividuellen Ermittlung der pflegesensitiven Bereiche beauftragt. Gemäß § 5 PpUGV haben die Krankenhäuser entsprechende Mitteilungspflichten (Benennung der Fachabteilungen sowie der dazugehörigen Stationen) gegenüber dem InEK zu erfüllen. Das InEK hat auf seinen Internetseiten entsprechende Umsetzungshinweise veröffentlicht […]

Quelle: DKG

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