Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) sowie zu den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Deutschlands versorgen jährlich über 19 Millionen stationär und weitere 20 Millionen Patienten ambulant. Die Patienten erwarten eine vernetzte Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau, eine moderne Ausstattung der Krankenhäuser und in zunehmendem Maße auch digitale Dienstleistungen wie etwa die Verfügbarkeit von Arztbriefen, Terminen und Informationsmaterialien als digitale Medien auf ihren mobilen Geräten.

Die Krankenhäuser stellen sich den aus der digitalen Transformation erwachsenen Herausforderungen und haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um den Anforderungen der Patienten gerecht zu werden. Patientengerechte digitale Angebote haben erhebliche Potenziale, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Digitalisierung ermöglicht eine verbesserte Kommunikation und gibt den Krankenhausmitarbeitern wieder mehr Zeit für das Wesentliche. Krankenhausversorgung ist schon heute ohne eine funktionierende Informationstechnik in Diagnostik, Therapie, Qualitätssicherung, Logistik sowie in der Dokumentation und der Abrechnung nicht mehr denkbar. Die Digitalisierung bildet die Grundlage für intersektorale Zusammenarbeit, Qualitätssicherung, und Prozessoptimierung. Sie ist unabdingbar mit dem Fortschritt der Medizintechnik verknüpft. Informationstechnik ist damit zu einer notwendigen Grundlage für die moderne Medizin geworden.

Allerdings sind die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitsbereich noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Krankenhäuser, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens angeht. Positiv bewerten die Krankenhäuser insbesondere, dass die Telematikinfrastruktur ge-stärkt wird und über die Erweiterung des Teilnehmerkreises als einheitliche Technik für die Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen wahrnehmbar wird. Kritisch beurteilen dieeigentlich auf die wartenden Krankenhäuser, dass die faktisch nicht haltbare Frist vom 31.12.2019 nicht flexibilisiert wird. Zwar ist die mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag vorge-schlagene Verschiebung der Frist um ein Jahr ein Schritt in die richtige Richtung, diese Frist sollte jedoch an die Verfügbarkeit von krankenhausgeeigneten Konnektoren angepasst werden. Sollte es weitere Verzögerungen bei der Konnektor-Entwicklung und -Zulassung geben, erwarten die deutschen Krankenhäuser mit Blick auf ihre Vergabeverfahren, das Fristverschiebungen mindestens ein halbes Jahr vor den bestehenden Terminen bekannt gegeben werden. Mit großem Bedauern nehmen die Krankenhäuser wahr, dass die wichtigen Festlegun-gen zur elektronischen auf einen späteren Termin verschoben wurden. Dies kann die Entwicklungen durch die Industrie belasten und die bisher vorgesehenen Fristen gefährden.

Leider konnten die Krankenhäuser bislang ihre -Infrastruktur nicht in dem Maß ausbauen, dass diese den Patientenbedürfnissen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine zentrale Ursache hierfür ist der allgemeine Investitionsstau infolge der ausbleibenden Investitionsfinanzierung. Leider enthält der vorliegende Gesetzent-wurf keine Lösungsansätze für diese zentrale Problematik. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden und den aktuellen Ansprüchen genügenden digitalen Ausstattung der Krankenhäuser muss die bestehende Finanzierungslücke geschlossen werden. Dies erfordert ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales “ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. Da die digitale Unterstützung der Versorgungsprozesse neben kontinuierlichen Investitionen vor allem einen Aufbau von entsprechend qualifiziertem Personal benötigt, muss darüber hinaus ein Digitalisierungszuschlag in Höhe von 2 Prozent eingeführt werden. Nur so kann die Lücke zwischen den IT-Ausgaben in den deutschen Krankenhäusern und den eigentlich notwendigen Ausgaben, wie sie zum Beispiel in den Nachbarländern üblich sind, geschlossen werden. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 165KB)

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