Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern soll 2024 starten
Ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonals soll in absehbarer Zeit gewährleisten, dass die krankenhäuser über eine angemessene Anzahl an Pflegekräften verfügen. Dies soll auch dazu beitragen, die arbeitsbedingungen der pflegekräfte zu verbessern und so die Fachkräfte in diesem Bereich zu sichern, heißt es in einem Entwurf für eine Verordnung zur pflegepersonalbemessung (PPBV), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Der Entwurf der Verordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, legt zunächst fest, wie die Daten zur Soll- und Ist-Besetzung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern erhoben werden sollen. Grundlage ist, wie im Gesetz zur Entlastung der Krankenhauspflege vorgesehen, das von Mai bis Juli getestete Konzept der ppr 2.0.