Neue Untergrenzen für Pflegepersonal gelten ab Februar 2021

Die Wirksamkeit der neuen -Verordnung () für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben.

Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben. Das teilte Bundesgesundheitsminister seinen Amtskollegen in den Ländern in einem Brief mit. Damit werden die Personalvorgaben für die Abteilungen der inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und der und die bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiche erst am 1. Februar 2021 wirksam. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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