Stellungnahme zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.Eine gute äre Behandlung der erfordert auch eine gute pflegerische Versorgung. Um diese zu gewährleisten, unterstützt der PKV-Verband – bei grundsätzlicher Beachtung der Organisationshoheit der Krankenhäuser bezüglich des medizinisch erforderlichen Personaleinsatzes – die Einführung von verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Es wird bedauert, dass die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nicht zu einer Vereinbarung zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft und -Spitzenverband geführt haben. Die Rechtsverordnung des BMG ist die vom Gesetz geforderte Konsequenz. Diese sollte sich allerdings zwingend auch auf Einrichtungen, die mit nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern gem. § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG verbunden sind, beziehen, um einen einheitlichen Patientenschutz sicherzustellen und Gesundheitsrisiken für /Selbstzahler in verbundenen auszuschließen. In den Informationsfluss über die Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen durch die Krankenhäuser muss zudem der PKV-Verband gleichberechtigt einbezogen werden. […]

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