Nachweisvereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von für das Jahr 2020 konsentiert.

Die erfolgt monatsweise differenziert nach Tag-/Nacht-Schicht je Station und Krankenhausstandort für die pflegesensitiven Bereiche „Geriatrie“, „Kardiologie“, „Unfallchirurgie“, „“, „Herzchirurgie“, „Schlaganfalleinheit“, „neurologische Frührehabilitation“ und „Intensivmedizin“. Basis der Differenzierung nach pflegesensitivem Bereich, Station und Standort ist die Meldung des Krankenhauses nach § 5 . […]

Download: PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2020 (Inklusive Anhang) (PDF, 675KB)

Quelle: InEK

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