Nachweisvereinbarung Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020 konsentiert.
Die meldung erfolgt monatsweise differenziert nach Tag-/Nacht-Schicht je Station und Krankenhausstandort für die pflegesensitiven Bereiche „Geriatrie“, „Kardiologie“, „Unfallchirurgie“, „neurologie“, „Herzchirurgie“, „Schlaganfalleinheit“, „neurologische Frührehabilitation“ und „Intensivmedizin“. Basis der Differenzierung nach pflegesensitivem Bereich, Station und Standort ist die Meldung des Krankenhauses nach § 5 ppugv. […]
Download: PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2020 (Inklusive Anhang) (PDF, 675KB)
Quelle: InEK