Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien: G-BA verlängert Umsetzungsfristen

Mindestvorgaben für die multiprofessionelle Personalausstattung in Psychiatrien sollen bereits seit eine gute Behandlung der Patientinnen und Patienten absichern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, dass frühestens ab dem Jahr 2026 – und nicht bereits ab – der Anteil der Vergütung entfällt, der rechnerisch dem Anteil des fehlenden Personals entspricht. Die Einrichtungen erhalten somit noch mehr Zeit, um sich auf die Anforderungen einzustellen. Der G-BA trägt mit seinem Beschluss auch den Befürchtungen Rechnung, dass die Einrichtungen aufgrund der Mindestpersonalvorgaben ihre Versorgungsangebote reduzieren und ihre Versorgungskonzepte nicht ausbauen. Das Gremium wird die längere Umsetzungsfrist dafür nutzen, die „Personalausstattung und -Richtlinie“ () an zentralen Punkten weiterzuentwickeln. Dies schließt auch die Folgen ein, die zukünftig bei einem Unterschreiten der Personalanforderungen greifen sollen. […]

95 Prozent der Einrichtungen haben seit 2023 bereits einen deutlich geringeren Dokumentationsaufwand als bei Start der PPP-RL. Lediglich 5 Prozent müssen im Sinne einer repräsentativen Stichprobe zur Personalausstattung weiterhin monats- und stationsbezogene Nachweise übermitteln.

Nun wurden vom G-BA Konkretisierungen für die Stichprobenziehung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen vorgenommen. Der G-BA hat zudem eine weitere Verringerung des Dokumentationsaufwands beschlossen. Ab 2024 haben die Einrichtungen beim Nachweis, mit welchem sie ausgestattet sind, eine Wahloption: Sie können bei der Ermittlung der Mindestvorgaben entweder das bisherige Verfahren anwenden oder sich für die stärkere Nutzung der bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden. Der G-BA wird voraussichtlich bis Ende Januar 2024 ein entsprechendes Servicedokument für die elektronische Datenübermittlung beschließen.

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